Am 19. Mai 1976 bestand Pirmin Meier als
damaliger Aargauer Verfassungsrat darauf, trotz Widerstand
innerhalb der CVP-Fraktion einen Antrag zu stellen für einen
besseren Schutz der Würde der Kreatur. Zwar wurde sein Antrag
zunächst abgelehnt, jedoch später wieder aufgegriffen, um dann
seinen Niederschlag im § 14 der Verfassung des Kantons Aargau
vom 25. Juni 1980 zu finden - und damit erstmalig in einer
Kantonsverfassung!
Pirmin Meier selbst hatte diese "kleine
Episode" aus seiner Politikerzeit vergessen. Doch genau diese
erwies sich nicht nur in seinem Heimatkanton als nachhaltig:
Seit dem 17. Mai 1992 ist die "Würde der Kreatur" auch durch die
Schweizer Bundesverfassung geschützt. "Der Bund erlässt
Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren,
Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der
Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt
Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und
Pflanzenarten."
Am 1. September 2008 traten, nach einem politisch steinigen Weg,
das vollständig revidierte Tierschutzgesetz vom 16. Dezember
2005 (TSchG) wie auch die ebenfalls vollständig revidierte
Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV) in Kraft.
Pirmin Meier - und damit auch der Kanton Aargau - dachten und
agierten wegweisend. Als erstes Land überhaupt hat die Schweiz
"Die Würde der Kreatur" in der Verfassung verankert. Bei uns
gilt das Tier nicht mehr als Sache!
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